Hallenordnung Salewa-Cube
  • Nutzungsberechtigt sind nur Personen mit gültiger Eintrittskarte bzw. Abonnement, nach erfolgter Unterzeichnung des Eintrittsformulars. Jugendliche bis 14 Jahre dürfen die Kletterhalle nur in Begleitung eines Erwachsenen und nach erfolgter Unterzeichnung der Haftungsausschlusserklärung durch den Erziehungsberechtigten nutzen. Jugendliche bis 18 Jahre dürfen die Halle nur nach erfolgter Unterzeichnung der Haftungsausschlusserklärung durch den Erziehungsberechtigten nutzen. Bei Kletterkursen übernimmt der jeweilige Kursleiter die Verantwortung.
  • Sämtliche Eintrittskarten, unabhängig ob Tageskarte, 11er-Block oder Abo sind persönlich und nicht übertragbar. Bei Zuwiderhandlung wird die Karte eingezogen.
  • Um in den Genuss der Ermäßigung zu kommen, muss ein gültiger Mitgliedsausweis von AVS, CAI oder FASI, vorgelegt werden.
  • Im Fall von Verletzungen, die eine Ausübung des Klettersports verhindern, bieten wir eine Verlängerung der Abos gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung an. Eine Rückgabe kann jedoch nicht erfolgen. Für berufliche oder urlaubsbedingte Verhinderung gibt es keine Verlängerung.
  • Bei Verlust von Abos kann dieses ersetzt werden. Verloren gegangene Tageskarten werden nicht ersetzt.
  • Beim Verleih von Ausrüstungsgegenständen muss eine Verleihgebühr bezahlt werden. Es werden auch die Daten des Ausleihers erfasst. Diebstahl wird automatisch zur Anzeige gebracht. Die Kletterschuhe werden nach jedem Benützen desinfiziert, wir empfehlen jedoch aus hygienischen Gründen das Tragen von Socken.
  • Griffe, Tritte, Zwischensicherungen und Umlenkeinrichtungen dürfen weder verändert, beseitigt oder neu angebracht werden. Werden Mängel an der Kletteranlage festgestellt sind die Benutzer verpflichtet, diese sofort dem Hallenpersonal zu melden.
  • Aus den verschiedensten Gründen (z.B. Wartungsarbeiten, Wettkampf, Kurse) können jederzeit Teilbereiche oder die ganze Halle für das Klettern gesperrt werden. Hierbei besteht kein Anspruch auf Geldrückerstattung. Die Bekanntgabe der Schließung erfolgt rechtzeitig über die Homepage und über die Anschlagtafel.
  • Jeder Benutzer hat sich so zu verhalten, dass für ihn selbst und für Dritte eine mögliche Gefährdung vermieden werden kann.
  • Wir übernehmen keine Verantwortung bei Verlust oder Diebstahl von Ausrüstung, Bekleidung oder sonstigen persönlichen Gegenständen, weder im Bereich der Kletterhalle, des Außenbereiches und der Garderoben.
  • Tiere haben in der Kletterhalle keinen Zutritt.
  • Bei Zuwiderhandlung dieser Hallenordnung ist das Aufsichtspersonal berechtigt, den Benützer der Halle zu verweisen oder ein Eintrittsverbot auszusprechen.